Freitag, 10. Januar 2014

Notarkosten - Eintrag der Grundschuld

Diese Woche war der Notartermin für den Eintrag der Grundschuld in das Grundbuch. Dies ist die Kreditsicherheit für den Baukredit der Bank.

Die Kosten für die Änderung des Grundbucheintrags trägt der Kreditnehmer und nicht die Bank. Die Kosten ergeben sich aus dem GNotKG. Grundsätzlich sind die Kosten zwar festgelegt, dies heißt aber nicht, dass verschiedene Notare für die gleiche Leistung auf den gleichen Betrag kommen. In meinem Fall beliefen sich die Kosten auf 667 €.

Interessant dabei war, dass die Vorabauskunft nach der Höhe der Kosten eine andere war, wie der in Rechnung gestellte Betrag. Von einer Betreuungsgebühr von 177 € war vorab keine Rede gewesen, wobei ich keine Zweifel habe, dass sie rechtmäßig erhoben wurde.

Bereits beim Kauf des Grundstücks traten ähnliche Probleme auf, als man nicht den Kaufpreis als Grundlage für die Gebührenberechnung genommen wurde, sondern ein höheren Berechnungswert. In diesem Fall habe ich den Differenzbetrag (nach Rücksprache) nicht gezahlt, da ich mehrfach (in Anwesenheit von Zeugen) eine andere Auskunft erhalten hatte.

Irgendwie scheint das Ganze Methode zu haben. Deshalb die Notiz an mich selber und den Tipp an alle anderen: Alle Kosten im Vorfeld verbindlich und schriftlich abklären und nicht mit einem Hinweis auf eine verbindliche Gebührenverordnung abspeisen lassen.

Zu den Notarkosten kamen noch die Kosten für das Amtsgericht. Diese beliefen sich in meinem Fall auf 364 €.

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