Dienstag, 4. November 2014

Beratungstermin: Entwässerung auf dem Grundstück

Heute hatte ich einen Beratungstermin für die Entwässerung auf dem Grundstück bei einem Ingenieurbüro. Dieser war Teil des Grundstückskaufvertrages mit der Gemeinde Isernhagen.

Hier mein Gedächtnisprotokoll für die spätere Ausführung:

Falls die Entwässerung ausschließlich über eine Rigole geregelt wird, so ist eine Volumenberechnung nötig. Bei meinem Grundstück wird dies auf 3-3,5 Kubikmeter hinauslaufen. Sollte die Versickerung mit Kies realisiert werden, so würde dies ca. 10 Kubikmeter Kies bedeuten (wegen des Hohlraumgehaltes von Kies). Die Rigole darf nicht tiefer als 80 cm gebaut werden (da der Abstand zum Grundwasser mind. 50 cm betragen muss), so dass sie eine Fläche von ca. 20 Quadratmeter beanspruchen würde. Bei Verwendung von Zisternen wäre es nur eine Fläche von ca. 7 Quadratmetern.

Die Alternative zur Rigole ist ein Überlaufschacht (bspw. von 1 m Durchmesser). Hier würden 80 Quadratmeter Versickerungsfläche (bspw. Rasen) genügen. Die Fläche muss (von der Höhe/vom Gefälle) so gestaltet sein, dass kein Ablauf zur Straße oder zum Nachbarn stattfindet. Eine Berechnung ist in diesem Fall nicht nötig. Der Überlaufschacht kann auch unter der Auffahrt angeordnet werden.

Auch Kombinationen aus Überlaufschacht und Rigole sind möglich. Falls die 80 Quadratmeter Versickerungsfläche vorhanden sind, so ist keine weitere Berechnung nötig. Die Rigole dient dann nur dazu in der Praxis (zusammen mit dem Volumen des Überlaufschachtes) das Überlaufen zu verhindern und kann von der Größe her frei gestaltet werden.

Empfohlen, aber nicht erforderlich, ist ein Übergabeschacht mit Sieb. Der Rohrdurchmesser für die Leitungen berechnet sich aus der Dachfläche - ein Durchmesser von 150 mm reicht auf jeden Fall. Die Verwendung von KG oder KG 2000er Rohren bleibt dem Bauherren überlassen.

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